Modellflug-Recht - Modellflieger Leutenbach e.V.

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Modellflug aus Leidenschaft
Rechtliche Voraussetzungen für den Betrieb eines Flugmodells
Immer wieder treten Interessenten/ Interessentinnen an uns heran und möchten gerne dieses schöne Hobby betreiben. Hierbei helfen wir gerne weiter und freuen uns natürlich auch, wenn das Interesse zu einer Mitgliedschaft führt.

Leider wurden in den letzten Jahren immer größere Hürden geschaffen und einige Auflagen müssen erfüllt werden. Auch wenn sich vieles am besten in einem lockeren Gespräch auf unserem Flugplatz erklären lässt wollen wir hier einige Informationen geben und die entsprechenden Links nennen. Somit kann man sich schon vorab einen guten Überblick verschaffen.

Um ein Flugmodell rechtlich sicher betreiben zu können sind seit dem 01.01.2023 u.a. folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  1. Betreiberregistrierung beim LBA (Luftfahrtbundesamt) ab 250g oder bei Verwendung einer Kamera.
    Hinweis: Diese Nummer (e-ID) muss am Modell angebracht werden.
  2. Haftpflicht-Versicherung für Modellflugzeuge über einen Modellflug-Verband, z.B. DMFV oder MFSD.
    Hinweis: Die wenigsten privaten Haftpflicht-Versicherungen decken den Betrieb eines Modellflugzeugs ab und werden meistens nicht von den Vereinen anerkannt.
  3. Kenntnisnachweis für Modellsportler bei Modellen ab 2Kg oder über 120m Flughöhe.

Beim Betrieb eines Modells auf unserem Fluggelände ist grundsätzlich die Flugordnung einzuhalten. Gäste dürfen nur in Gegenwart eines Vereinsmitglieds fliegen.
Auch für den Betrieb eines Modells oder auch Drohnen außerhalb eines Vereins müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein. In anderen Ländern sind die jeweiligen rechtlichen Bestimmungen zu beachten. Für Modelle über 25Kg gelten besondere Regeln.

Nachfolgend einige Links zu weiterführenden Informationen:

DMFV (Deutscher Modellflieger Verband e.V)

LBA (Luftfahrtbundesamt)


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